Erklärung zur Barrierefreiheit

Accessibility statement

In leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?
  • Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

  • Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
    eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
  • EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
  • Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
  • In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
  • Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Fachleute können das prüfen.
  • Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
  • Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
  • Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
  • Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:

  • Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
  • Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.

Wichtig:

  • Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
  • Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
  • Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

  • Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
  • Aber das geht nicht,
    weil es noch Barrieren gibt?
  • Dann können Sie sich beschweren.
  • In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wo Sie sich beschweren können.Zum Beispiel:
  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Dann können Sie sich bei dieser Stelle eine Barriere melden:
barrierefreiheit@awi.de

  • Wir haben 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
  • Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
  • Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59
28199 Bremen

+49 421 361 181 87
+49 421 496 181 81
office@lbb.bremen.de

  • Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
  • Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
  • Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
  • Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
  • Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
  • Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
  • Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
  • Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
  • Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
  • Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
  • In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
  • Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
  • Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier

Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

In leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?
  • Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

  • Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
    eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
  • EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
  • Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
  • In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
  • Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Fachleute können das prüfen.
  • Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
  • Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
  • Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
  • Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:

  • Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
  • Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.

Wichtig:

  • Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
  • Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
  • Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

  • Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
  • Aber das geht nicht,
    weil es noch Barrieren gibt?
  • Dann können Sie sich beschweren.
  • In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wo Sie sich beschweren können.Zum Beispiel:
  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Dann können Sie sich bei dieser Stelle eine Barriere melden:
barrierefreiheit@awi.de

  • Wir haben 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
  • Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
  • Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59
28199 Bremen

+49 421 361 181 87
+49 421 496 181 81
office@lbb.bremen.de

  • Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
  • Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
  • Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
  • Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
  • Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
  • Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
  • Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
  • Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
  • Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
  • Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
  • In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
  • Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
  • Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier

Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.