Erklärung zur Barrierefreiheit
Accessibility statement
In leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
- Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
- Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit. - Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
- EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
- Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
- In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
- Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
- Fachleute können das prüfen.
- Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
- Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
- Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
- Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
- Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
- Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
- Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
- Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
- Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
- Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
- Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
- Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt? - Dann können Sie sich beschweren.
- In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wo Sie sich beschweren können.Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
- Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Dann können Sie sich bei dieser Stelle eine Barriere melden:
barrierefreiheit@awi.de
- Wir haben 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
- Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
- Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
+49 421 361 181 87
+49 421 496 181 81
office@lbb.bremen.de
- Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
- Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
- Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
- Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
- Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
- Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
- Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
- Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
- Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
- Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
- In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
- Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
- Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier
Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
In leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
- Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
- Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit. - Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
- EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
- Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
- In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
- Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
- Fachleute können das prüfen.
- Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
- Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
- Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
- Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
- Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
- Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
- Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein, von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
- Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
- Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
- Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
- Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
- Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt? - Dann können Sie sich beschweren.
- In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wo Sie sich beschweren können.Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
- Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Dann können Sie sich bei dieser Stelle eine Barriere melden:
barrierefreiheit@awi.de
- Wir haben 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
- Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
- Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
+49 421 361 181 87
+49 421 496 181 81
office@lbb.bremen.de
- Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
- Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
- Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
- Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
- Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
- Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
- Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
- Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
- Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
- Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
- In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
- Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
- Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier
Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.